AGB

1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die Recruitment Specialist GmbH (nachfolgend: Recruitment Specialist) betreibt auf dem Internetportal www.recspec.de eine Jobsuchmaschine, Jobbörse sowie einen Job Provider für Stellenanzeigen. Über dieses Portal bietet Recruitment Specialist die Anzeige von Stellenanzeigen oder Unternehmenspräsentationen in verschiedenen Produktvarianten an (Basis Paket: Single oder Flat, Premium Paket: Single oder Flat, Extra Traffic, Banner Werbung, Coaching Angaben). Die Einzelheiten zu den verschiedenen Produkten sind den Produktbeschreibungen (abrufbar unter https://www.recspec.de/site/packages) zu entnehmen, die wie die gültige Preisliste (abrufbar unter https://www.recspec.de/site/packages) ebenfalls Gegenstand des Vertrages sind.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

(4) Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen worden waren.

2 Zustandekommen des Vertrages, Rücktrittsvorbehalt

(1) Das Angebot von Recruitment Specialist ist freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines vom Auftraggeber online über das Stellenanzeigen-Portal oder per E-Mail, Fax, Post oder fernmündlich an Recruitment Specialist übersandten Angebots. Die bloße Eingangsbestätigung seitens Recruitment Specialist stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt binnen 5 Arbeitstagen nach Zugang des Angebots durch Livestellung der Anzeige oder Übermittlung einer Auftragsbestätigung.

(2) Recruitment Specialist steht ein Recht zum Rücktritt von dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zu, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellen sollte, dass die vereinbarte Leistung mit den bestehenden technischen Mitteln nicht realisiert werden kann. Recruitment Specialist wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten. Evtl. bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden umgehend erstattet.

3 Vergütung

(1) Die Vergütung der von Recruitment Specialist zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der unter https://www.recspec.de/site/packages veröffentlichten Preisliste. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Auftraggeber und Recruitment Specialist.

(2) Die Vergütung wird - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen - nach Vertragsschluss und Livestellung des Stellenangebotes mit Zugang einer elektronischen Rechnung beim Auftraggeber fällig. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Abweichend hiervon erhalten Neukunden nach Prüfung ihres Angebots eine elektronische Rechnung, die gemäß § 2 (1) als Auftragsbestätigung gilt. Die Veröffentlichung der Anzeige gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erfolgt bei Neukunden erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei Recruitment Specialist.

(3) Bei Vereinbarung einer Flatrate gelten nachfolgende Bestimmungen:

Von der Flatrate ist die Schaltung von 5 Anzeigen umfasst. Die Anzeigen müssen unterschiedlichen Inhalts sein. Nicht zulässig ist daher insbesondere, die Schaltung von 3 inhaltsgleichen Anzeigen mit lediglich unterschiedlichen Überschriften. Weitere Anzeigen sind gesondert zu vergüten und werden mit 35,00 € pro Monat in Rechnung gestellt.

(3.1) Praktikumsstellen sind generell kostenlos. Es entstehen zu keiner Zeit Kosten Kostenlos Praktikumsanzeige schalten

(4) Bestimmt sich die Vergütung nach den erfolgten User-Zugriffen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Die Ermittlung der Anzahl der Clicks erfolgt durch Zählung der http-Requests der Server. Recruitment Specialist kann nicht gewährleisten, dass jeder Click von einem menschlichen Nutzer stammt. In der Preiskalkulation sind daher entsprechende Abschläge einkalkuliert.

Dessen ungeachtet, wird Recruitment Specialist geeignete Maßnahmen ergreifen, um offensichtlich betrügerische Clicks (Click Fraud) von der Zählung auszunehmen. Von einem Click Fraud ist dann auszugehen, wenn innerhalb von 5 Sekunden von der gleichen IP-Adresse und dem gleichen Client mehrere Zugriffe auf eine Anzeige erfolgen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, auf seine Kosten eine Überprüfung der Abrechnungssysteme durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen vornehmen zu lassen, wenn innerhalb eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen die Clickrate erheblich über dem Durchschnitt der vorangegangenen Perioden lag. Der Auftraggeber hat eine derartige Überprüfung zeitlich mit Recruitment Specialist abzustimmen und die Person des Sachverständigen vorab zu benennen. Recruitment Specialist ist berechtigt, die Person des Sachverständigen abzulehnen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse seitens Recruitment Specialist besteht. Recruitment Specialist wird dem Auftraggeber die Kosten für die Überprüfung in dem Verhältnis erstatten, wie die sachverständige Zählung von der Berechnung abweicht. Recruitment Specialist kann die Überprüfung abwenden, wenn statt der eigenen Zählung lediglich der Durchschnitt der vorangegangenen 3 Perioden berechnet wird.

(5) Bei Vereinbarung von Pro-Bewerber-Paketen gelten nachfolgende Bestimmungen:

Bestimmt sich die Vergütung nach der Anzahl der Bewerber darf die Kontaktaufnahme der Bewerber mit dem Auftraggeber zu Abrechnungszwecken nur über Recruitment Specialist erfolgen. Die Anzeigen dürfen in diesen Fällen daher keine Kontaktdaten des Auftraggebers beinhalten, die dem Bewerber eine direkte Kontaktaufnahme mit demselben ermöglichen würden.

(6) Jede Anzeige wird von Recruitment Specialist auf die Einhaltung dieser vertraglichen Bedingungen, insbesondere Ziffer (3) und (5) (keine inhaltsgleichen Angebote, keine Kontaktdaten), überprüft und nur bei Einhaltung freigeschaltet.

4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Inhalt der Texte, Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Recruitment Specialist alle Auskünfte und Unterlagen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind, rechtzeitig zukommen zu lassen. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Des Weiteren hat der Auftraggeber seinen in den jeweiligen Produktbeschreibungen enthaltenen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachzukommen.

(2) Recruitment Specialist übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Auftraggeber zurückzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zu konfigurieren, so dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von Recruitment Specialist angebotenen Internetdienst zu beeinträchtigen.

(4) Recruitment Specialist behält sich das Recht vor, einzelne Texte nicht zur Durchführung des Vertrages anzunehmen oder bereits veröffentlichte Texte wieder zu entfernen, etwa wenn diese nach freiem Ermessen von Recruitment Specialist gegen die Regeln des Anstands und des guten Geschmacks verstoßen. Gleiches gilt selbstverständlich bei beleidigenden oder rassistischen Inhalten sowie bei Inhalten, die rechtswidrig, irreführend, bösartig, diskriminierend, pornographisch, bedrohlich oder sonst verabscheuungswürdig sind. Das Gleiche gilt soweit im Auftrag des Auftraggebers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. In diesem Fall wird Recruitment Specialist den Auftraggeber auffordern, einen anderweitigen Text festzulegen.

(5) Der Auftraggeber ist für die Gestaltung des Textes allein verantwortlich. Der Auftraggeber gewährleistet, Inhaber aller erforderlichen Rechte an dem Text zu sein. Wird Recruitment Specialist von einem Dritten wegen einer angeblichen Schutzrechteverletzung aufgrund des Textes des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist Recruitment Specialist berechtigt, die diesbezügliche Stellenanzeige, Werbetext, o.ä. unverzüglich zu löschen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, Recruitment Specialist auf erstes schriftliches Anfordern von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Recruitment Specialist ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Auftraggebers  – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

5 Gewährleistung

(1) Recruitment Specialist gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der von dem Auftraggeber in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind ausgeschlossen.

(2) Mängel sind durch den Auftraggeber gegenüber Recruitment Specialist unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens aber 5 Tage nach Einstellung der Leistungselemente im Internet bzw. bei nachträglich entstandenen Mängeln nach Entdeckung des Mangels. Bei Vorhandensein eines Mangels im Sinne des Absatz 1 stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe zu, dass Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels und Verlängerung der Leistungszeit um den Zeitraum, in dem die Leistung tatsächlich mangelhaft war, zu bewirken ist. Im Falle verspäteter Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.

6 Haftung

(1) Recruitment Specialist übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigen/ Texte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die von ihm geschalteten Texte allein verantwortlich. Ferner trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten, Inhalte. Sollte Recruitment Specialist aufgrund einer Anzeige/ Textes des Auftraggebers von Dritten in Anspruch genommen werden, gilt § 4 (5) entsprechend.

(2) In allen Fällen, in denen Recruitment Specialist aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Recruitment Specialist nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (=etwa solcher, die der Vertrag dem Schuldner nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Recruitment Specialist ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

7 Rechteeinräumung, Urheberrechte

(1) Der Auftraggeber räumt Recruitment Specialist das einfache, nicht übertragbare, Recht ein, die von ihm gewünschten Anzeigen/ Texte zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und zum Zwecke der Veröffentlichung zu bearbeiten. Der Auftraggeber sichert zu, hierzu berechtigt zu sein. Der Umfang der Recruitment Specialist durch den Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrechte bestimmt sich nach der vertraglichen Abrede.

(2) Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken von Recruitment Specialist sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte von Recruitment Specialist können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen. Jegliche Nutzung von durch den Recruitment Specialist überarbeiteten Anzeigentexten außerhalb des Portals www.recspec.de durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Recruitment Specialist.

(3) Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält Recruitment Specialist die alleinigen Datenbankrechte an den von ihm veröffentlichten Stellenanzeigen des Auftraggebers.

8 XML-Schnittstelle, Calling-System

(1) Beauftragt der Auftraggeber die Übernahme der Stellenanzeigen von seiner Webpage über eine XML-Schnittstelle oder ein Calling-System, räumt er Recruitment Specialist hiermit das einfache, nicht übertragbare, Recht ein, auf die vereinbarte Webpage zuzugreifen und die entsprechenden Daten zu übertragen.

(2) Die Einrichtung der XML-Schnittstelle sowie die Einrichtung der technischen Voraussetzungen für das Calling-System erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

9 Geheimhaltung, Datenschutz, Facebook

(1) Recruitment Specialist verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die Recruitment Specialist vom Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese Pflicht zur Geheimhaltung wird von Recruitment Specialist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

(2) Recruitment Specialist verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten.

(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Titel der Anzeigen vollautomatisch als Link zur Seite des Auftraggebers in das Social Network Facebook gesendet werden. Hierbei wird zumeist auch ein Bild der Anzeige bei Facebook mit hochgeladen. Dies ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung der Parteien und daher vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht.

(4) Recruitment Specialist ist berechtigt, anonymisierte Auftrags- und Kundendaten für Auswertungs- und Marketingzwecke zu analysieren und zu veröffentlichen.

10 Sonstiges

(1) Der Recruitment Specialist ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder Ansprüche hieraus an ein verbundenes Unternehmen oder wenn gleichzeitig der Betrieb des Portals übergeht, an einen Dritten zu übertragen.

(2) Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige Zustimmung des Recruitment Specialisten nicht an Dritte abgetreten werden.

(3) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Recruitment Specialist der ausschließliche Gerichtsstand. Recruitment Specialist kann den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist im Streitfall durch eine solche zu ersetzen, die – soweit rechtlich möglich – der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und dem wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. 

OS-Kommission:

Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein:
http://ec.europa.eu/consumers/odr